Beweisauszug
Was eine Domain an einem bestimmten Tag ausgeliefert hat
Die öffentlichen Seiten dieses Archivs beantworten, ob eine Domain beobachtet wird und seit wann. Inhalte veröffentlichen sie nie. Was eine Datei an einem bestimmten Tag tatsächlich sagte, wird als Beweisauszug erteilt, auf Anfrage, zu den veröffentlichten Entgelten.
Einen Auszug anfordern → Die Entgelte stehen auf der Leistungsseite; nichts auf dieser Seite sendet irgendetwas irgendwohin.
Was Sie erhalten
Ein Auszug ist ein PDF mit einer ZIP-Datei daneben, für eine Domain, eine Art von Datei und einen Zeitraum, den Sie nennen. Er enthält:
- Den Inhalt selbst, Byte für Byte so, wie er ausgeliefert wurde, zusammen mit seinem kryptographischen Fingerabdruck.
- Wie er erlangt wurde: den Zeitpunkt der Anfrage in UTC, die Antwort-Header, den Fingerabdruck des damals vorgelegten TLS-Zertifikats und welcher der beiden Zeugen ihn aufgezeichnet hat.
- Die Kette von diesem Inhalt zu einem veröffentlichten Tagessiegel, Schritt für Schritt, sodass der Inhalt danach nicht geändert worden sein kann, ohne sie zu zerreißen.
- Die externen Anker dieses Tages, von beiden Zeugen: einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel nach eIDAS, einen OpenTimestamps-Nachweis, verankert in der Bitcoin-Blockchain, und das öffentliche Wurzelprotokoll.
- Eine Anleitung, jeden Schritt selbst zu überprüfen, mit Standardwerkzeugen, ohne uns.
Was er beweist, und was nicht
Der qualifizierte Zeitstempel wird von einem Vertrauensdienst ausgestellt, der nach der Verordnung (EU) 910/2014 beaufsichtigt wird. Nach Artikel 41 dieser Verordnung genießt ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel die Vermutung der Richtigkeit des von ihm angezeigten Datums und der von ihm angezeigten Uhrzeit sowie der Unversehrtheit der Daten, mit denen sie verbunden sind. Diese Vermutung ist der Grund, warum ein Auszug nicht von unserem Wort abhängt: ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann die Kette nachrechnen und zum selben Ergebnis kommen (oder eben nicht), ohne uns irgendetwas zu fragen.
Was ein Auszug nicht beweist: dass der Inhalt zutraf, dass ihn jemand gelesen hat, dass jemand ihn befolgen musste, oder dass eine Domain zu einem Zeitpunkt, den wir nicht beobachtet haben, dasselbe ausgeliefert hat. Er beweist, dass dieser Inhalt zu diesem Zeitpunkt an dieses Archiv ausgeliefert wurde und sich seither nicht geändert hat. Was daraus in Ihrem Fall folgt, haben Sie und das Gericht zu bestimmen, nicht wir.
Das Archiv ist beobachtend. Es urteilt nicht, erstellt keine Ranglisten, erhebt keine Vorwürfe, und es sagt Ihnen nicht, was Ihr Auszug bedeutet.
Wie man einen anfordert
Per E-Mail an contact@machinewitness.eu. Vier Angaben werden gebraucht:
- die Domain, genau so, wie sie registriert ist;
- den Zeitraum, den der Auszug abdecken soll;
- welche Datei einschlägig ist: robots.txt, ai.txt, ein TDM-Vorbehalt, Antwort-Header, oder alle zusammen;
- die Rechnungsanschrift und, falls vorhanden, eine USt-IdNr.
Vorher kostenlos prüfen: die Abdeckungsprüfung sagt Ihnen in Sekunden, ob dieses Archiv die Domain überhaupt beobachtet und ab welchem versiegelten Tag. Wenn nicht, gibt es nichts auszuziehen, und die Auskunft hat Sie nichts gekostet. Alles Weitere läuft schriftlich per E-Mail.
Oder hier bestellen.
Hier zu bestellen heißt nicht, hier abzuschließen. Wir bestätigen schriftlich, was bei uns eingegangen ist, prüfen dann den Umfang und nennen Ihnen das Entgelt für Ihren Fall. Vor dieser schriftlichen Angabe wird nichts berechnet, und Sie können jederzeit davon Abstand nehmen. Wenn Sie die E-Mail lieber selbst schreiben: die Adresse ist contact@machinewitness.eu, und es antwortet dieselbe Person.
Entgelte
Alle Entgelte dieses Archivs stehen auf einer Seite, Leistungen & Entgelte. Für einen Auszug: 450 € für eine Domain, eine Dateiart und einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten, 150 € für jede weitere Datei oder Domain in derselben Anfrage; die weiteren Positionen stehen dort. Nettobeträge zuzüglich Umsatzsteuer, soweit sie anfällt, Rechnungsstellung durch Martin Schenk S.L., Madrid.
Eine noch nicht beobachtete Domain kann auf Antrag aufgenommen werden: Beobachtung auf Antrag, 150 € einmalig.
Die Bedingungen, unter denen er erteilt wird
- Das Entgelt ist fest und hängt nicht vom Ausgang ab. Es gibt kein Erfolgshonorar und keine Abrede, die uns ein Interesse daran gäbe, wie ein Streit ausgeht.
- Jede Seite eines Streits erhält denselben Auszug zu denselben Bedingungen. Wir fragen nicht, wozu ein Auszug gebraucht wird, und wir lehnen ihn nicht ab, weil die Gegenseite zuerst gefragt hat.
- Wir übernehmen keine Pflicht, an Verfahren mitzuwirken: keine Sachverständigentätigkeit, keine Vertretung, keine Termine, keine Auftritte. Was wir liefern, ist schriftlich und wird aus Madrid geliefert. Gesetzliche Zeugenpflichten, sollte ein Gericht sie auferlegen, bleiben unberührt.
- Unsere Dokumente werden mit Hilfe von KI unter menschlicher Aufsicht erstellt. Sie enthalten keine Meinung und keine Bewertung, nur aufgezeichnete Tatsachen, die kryptographische Kette und die Anleitung, beides unabhängig zu überprüfen.
- Nichts, was wir erteilen, ist Rechtsberatung, und nichts darin ist eine Stellungnahme zu Ihrem Fall. Siehe Nutzungsbedingungen.
Die vier Bedingungen oben geben Abschnitt 5 der Nutzungsbedingungen wieder, wo sie bindend sind; die spanische Fassung ist dort maßgeblich, und eine Prüfung verweigert die Veröffentlichung dieser Seite, sollten die Fassungen je auseinandergehen. Schlicht gesagt: ein Zeuge, den nur eine Partei beauftragen könnte, wäre kein Zeuge; wir nennen die gesetzliche Ausnahme, statt etwas zu versprechen, das eine Ladung ohnehin überginge; und nichts in dem, was wir erteilen, verlangt von Ihnen, seinem Verfasser zu vertrauen.